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BGV Blasewitzer Grundstücksverwaltungs-gesellschaft mbH

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Artikel-Schlagworte: „Betriebskostenabrechnung“

Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Hausgeldabrechnung

Mit Urteil vom 4. Dezember 2009 hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden, dass Zahlungen von Wohnungseigentümern auf Instandhaltungsrücklagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in der Hausgeldabrechnung nicht als Ausgabe oder sonstiger Kostenpunkt verbucht werden dürfen.

Stattdessen sind die tatsächlichen Zahlungen darzustellen und der tatsächliche Stand der Instandhaltungsrücklage anzugeben. Entspricht eine Hausgeldabrechnung nicht diesen Maßstäben ist sie anfechtbar.

Nahezu alle Verwalter stehen daher vor der Aufgabe die bisherige Praxis zu ändern, obwohl alle Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das abgelaufene Wirtschaftsjahr bereits verbucht sind.

Mit der von uns eingesetzten Verwaltungssoftware „Karthago 2000“ der UTS innovative Softwaresysteme GmbH ist es ab sofort möglich Hausgeldabrechnungen entsprechend der vom BGH geforderten Kriterien zu erstellen. Damit sind alle „unsere“ Eigentümer auf der sicheren Seite.

Kennt Ihr Verwalter dieses Problem überhaupt? Und wenn ja, erstellt er Ihnen die passende Abrechnung?

Das Urteil trägt das Aktenzeichen V ZR 44/2009 und steht für Interessierte auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner sind